Fahrgastrechte für den Linienbusbetrieb | Albus

Fahrgastrechte

Hier finden Sie die Fahrgastrechte für den Linienbusbetrieb.

Fahrgastrechte Linienbus

Seit 01.03.2013 gelten aufgrund der Verordnung VO 181/2011 des Europäischen Parlamentes und des europäischen Rates Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Diese Verordnung legt Vorschriften für den Kraftomnibusverkehr bezüglich der Linienverkehrsdienste für Fahrgäste fest, die innerhalb der EU eine Wegstrecke von 250 km oder mehr zurücklegen. Einige der Bestimmungen gelten für alle Verkehrsdienste, einschließlich der Verkehrsdienste mit kürzeren Wegstrecken.

Die Verordnung enthält beispielsweise die Rechte der Fahrgäste bei Unfällen, im Besonderen Entschädigungen und Hilfeleistungen nach solchen, besondere Rechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder die Informationspflicht der Fahrgäste bei Annullierungen oder Verspätungen bzw. etwaige Erstattungen bei solchen.

Hinweise zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO finden Sie auf www.ec.europa.eu

Die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten von Fahrgästen von Kraftfahrlinien mit dem Beförderungsunternehmen (gem. Art 28 der EU-Verordnung Nr. 181/2011) ist die

Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden.
Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular unter www.passagier.at ein.
Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein senden Sie die Unterlagen per Post an:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bahn
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien
www.passagier.at